Waldbad 
Lindewitt 
 

News/Termine



GRILLEN im Waldbad freitags bei gutem Wetter ab 2026

Wer in Deutschland Speisen zubereitet und verkauft, muss ein
Gewerbe beim örtlichen Ordnungsamt anmelden. Der Verkauf
von Lebensmitteln ist streng reguliert. Es gelten die Vorgaben der Lebensmittel-Hygiene-Verordnung (LMHV) und der EU-Hygienevorschriften. Zudem müssen die Einnahmen i. d. R. versteuert werden.

Das „Freitagsgrillen“ veranstaltet durch den Träger- und
Förderverein Waldschwimmbad Lindewitt e.V. stellt einen
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar, der nicht dem
Vereinszweck entspricht, und damit eine Aberkennung unserer Rechtsform als förderungsfähiger gemeinnütziger Verein zur Folge haben könnte.

Daher wird das Grillen künftig von Lindewittern, Lüngerauern
sowie weiteren Unterstützern im Waldbad „privat“ ab 18:00 Uhr bei gutem Wetter angeboten. Das Waldbad steht in diesem Fall als Veranstaltungsstätte zur Verfügung und versorgt diese Grillabende mit dem nötigen Equipment wie Grill, Besteck, Geschirr, Kühlschränke, etc. und Unterstützung beim Abwasch.

Durch mitgebrachte Salate sowie freiwillige Spenden der 

Gäste werden diese Grillabende ab 2026 möglich gemacht. Das Grillgut (Nacken, Pute, Rostbratwurst und Schinkengriller) kommt nach wie vor vom Schlachter und es entstehen Nebenkosten wie Gas, Grillkohle, etc.. Rein rechtlich dürfen wir hierfür keine Preise vorschreiben.

Falls diese „Aktion“ nicht kostendeckend bleibt, kann das Grillen leider nicht fortgeführt werden. Wir zählen auf euer Verständnis und eure Unterstützung.

Wir suchen noch weitere „aktive“ Helfer für die Aktion.










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Mitgliedsantrag
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Hausordnung
Hausordnung.pdf (312.86KB)
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Satzung des Träger- und Förderverein Waldschwimmbad Lindewitt e.V.
Vereinsatzung vom 01.09.2021.pdf (1.56MB)
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Vereinsatzung vom 01.09.2021.pdf (1.56MB)